Kein Hun­de­hal­ter wünscht es sich, trotz­dem kann es pas­sie­ren: Der eigene Hund läuft weg. Was ist jetzt zu tun? Es gibt eine Reihe von Maß­nah­men, die man schnell und einfach ergrei­fen kann.

Mein Hund ist weggelaufen – was soll ich tun?

Zunächst einmal: Ruhe bewah­ren. Suchen Sie das Gebiet ab, in dem der Hund entlaufen ist, rufen Sie mit ruhiger und freundlicher Stimme nach ihm. Ist er Zuhause entlaufen, könnte er bei den Nachbarn sein. Fragen Sie dort nach und hinterlassen Sie für alle Fälle Ihre Handynummer. Ist er beim Spaziergang verschwunden, könnte er zum Auto oder zurück nach Hause gelaufen sein. Wenn Sie also nach einigen Minuten keine Spur von ihm gefunden haben, sehen Sie dort nach oder rufen Sie jemanden an, der das tut. Wichtig ist, nicht gleich zu verschwinden und nach Hause zu fahren. Der Hund könnte nach wenigen Minuten oder auch einer halben Stunde zurückkommen und Sie suchen – je nachdem, wieso er weggerannt ist. Ein Hund der jagt, könnte sich lange auf der Spur eines Feldhasen aufhalten, ehe er zurückkommt. Ein Hund, der in Panik flüchtet, könnte sich verstecken, bis er sich beruhigt hat.


Behalten Sie außerdem Ihr Handy im Auge. Ihr Hund könnte bereits gefunden worden sein und der Finder (oder das entsprechende Haustierregister) könnte versuchen, Sie zu erreichen. Das funktioniert natürlich nur, wenn der Hund entsprechend registriert und Ihre aktuelle Nummer hinterlegt ist.

Wo kann ich noch nach meinem Hund suchen?

Ein ängst­li­cher Hund könnte sich in einem Kanal, einem Graben oder einer Höhle ver­kro­chen haben und sich schlicht nicht mehr heraus trauen, selbst wenn er das Rufen seiner Bezugs­per­son hört. Leider besteht auch die Mög­lich­keit, dass das Tier ange­fah­ren oder ver­letzt wurde und sich zum Schutz in ein der­ar­ti­ges Ver­steck zurück­ge­zo­gen hat.

Hunde können – ins­be­son­dere, wenn sie in Angst flüch­ten – eine sehr große Strecke zurück­le­gen. Suchen Sie daher in einem entsprechend großen Radius. Je länger der Hund weg ist, desto weiter entfernt könnte er sein. Tendenziell halten sich Hunde aber lieber in vertrauen Gebieten auf, wenn sie verunsichert oder verängstigt sind.

Als nächs­tes sollten umlie­gende Tier­heime, Tier­schutz­ver­eine und Tier­ärzte infor­miert werden. Viel­leicht wurde der Hund bereits gefun­den und dort abge­ge­ben. Je nach Region – beson­ders, wenn kein Tier­heim in der Nähe ist – kann es auch ratsam sein, der Polizei und/oder dem Ord­nungs­amt Bescheid zu geben. Meist wird beim Fehlen einer anderen Anlauf­stelle bei diesen Behör­den gemel­det, wenn ein Hund zuge­lau­fen ist.

Wenn der Hund längere Zeit ver­misst wird, sollten diese Stellen ein Bild, eine Kurz­be­schrei­bung und die Chip­num­mer des Hundes erhal­ten, um ihn mög­lichst schnell zuord­nen zu können, sollte er als Fund­tier ein­tref­fen. In länd­li­chen Gebie­ten sollten Förster, Jagd­päch­ter und Land­wirte infor­miert werden. Diese Per­so­nen­grup­pen halten sich viel draußen auf, wes­we­gen eine höhere Wahr­schein­lich­keit besteht, dass sie den Hund zu sehen bekom­men. Außer­dem können sie Hin­weise auf mög­li­che Ver­ste­cke geben, in denen sich der Hund ver­kro­chen haben könnte.

Suchplakate erstellen und verteilen

Ist der Hund nach all diesen Bemühungen immer noch nicht aufzufinden, ist es an der Zeit, Suchplakate zu erstellen und zu verteilen. Am ein­fachs­ten und schnells­ten geht dies bei TASSO oder FINDEFIX (ehemals Deutsches Haustierregister). Der Hund erhält eine Such­num­mer und es erscheint auto­ma­tisch eine Online­such­mel­dung auf der entsprechenden Inter­net­seite. Die dort erhält­li­chen Plakate sind nicht nur kos­ten­los, sondern in drei Größen und mit For­mat­vor­lage erhält­lich, sodass garantiert ist, dass die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen in der Such­mel­dung stehen. Dazu zählen neben dem Namen, einer Kurz­be­schrei­bung und einem Bild (auf dem mög­lichst der ganze Hund zu sehen ist) auch Hin­weise zu Beson­der­hei­ten des Hundes (Krank­hei­ten, benö­tigte Medi­ka­mente, even­tu­elle Aggres­sion).

Die Kon­takt­da­ten müssen natür­lich auch in der Such­mel­dung erschei­nen. Hier haben TASSO- und FINDEFIX-Plakate den Vorteil, dass Sie nicht die eigene Nummer her­aus­ge­ben müssen, sondern die Hotline von TASSO/FINDEFIX auf­ge­druckt ist. Der Finder muss ledig­lich dort anrufen und die auf dem Plakat ange­ge­bene Such­num­mer durch­ge­ben.

Das Erstel­len von TASSO-/FINDEFIX-Such­pla­ka­ten ist für jeden Hun­de­hal­ter möglich, egal ob der Hund zuvor bei TASSO/FINDEFIX regis­triert war oder nicht.

Kann ich auch eigene Suchplakate erstellen?

Sie können, aber es ist nicht empfehlenswert. Immer wieder gibt es Erpres­ser, die ver­su­chen, ein wenig Geld mit dem Verlust eines Hundes zu machen. Alle Jahre wieder gehen dies­be­züg­lich Mel­dun­gen bei Haustierregistern ein, dass suchende Hun­de­hal­ter auf ihrer ange­ge­be­nen Pri­vat­num­mer ange­ru­fen wurden. Der Hund sei im Ausland gefun­den worden und nun bräuchte man Geld, um ihn wieder über die Grenze zu bringen. Die Beträge belie­fen sich auf 600 bis 800 Euro und sollten direkt über­wie­sen werden. Meist wurde sogar noch ein Kontakt ange­ge­ben und in aller Aus­führ­lich­keit über den Aufwand der Rück­füh­rung des Hundes gespro­chen.

Weder Hund noch Geld werden besorgte und gut­gläu­bige Hun­de­hal­ter aller­dings wie­der­se­hen, wenn sie sich darauf ein­las­sen. Daher sollten keine eigenen Such­mel­dun­gen mit pri­va­ten Kon­takt­da­ten erstellt und ver­teilt werden. Bei einer Rück­ver­mitt­lung über ein Haustierregister wird von Ver­eins­seite aus die Über­gabe arran­giert und keiner Zahlung in irgend­ei­ner Form zuge­stimmt.

Dienste wie TASSO und FINDEFIX haben noch einen wei­te­ren Vorteil: Auf Wunsch wird die dort online erstellte Such­mel­dung nicht nur auf der TASSO-Home­page ange­zeigt, sondern auch an TASSO-Mit­glie­der in der Nähe des Ver­lust­or­tes per Mail ver­schickt. Bei FINDEFIX wird die Meldung in die Umkreissuche integriert. Es werden also möglichst viele Personen in der Umgebung informiert, dass Sie Ihren Hund suchen, und können entsprechend die Augen offen halten.

Darüber hinaus gibt es inzwi­schen noch ein sehr nütz­li­ches Sam­mel­por­tal: Petmaxx.com. Dort kann über die Trans­pon­der­num­mer abge­fragt werden, ob das Tier auf irgend­ei­nem mit Petmaxx ver­knüpf­ten Portal als gefun­den gemel­det wurde. Über das Petmaxx-Portal gelangt man dann direkt zu jenem Anbie­ter, auf dessen Seite die Fund­mel­dung geschal­tet wurde.

Suchmeldung und Plakate sinnvoll verteilen

Die Plakate sollten an den typi­schen Anlauf­stel­len für Hun­de­hal­ter und Hun­de­fin­der auf­ge­hängt werden: Tier­lä­den, Tier­ärzte, Tier­heime. Auf Nach­frage sind die meisten dieser Stellen gewillt, ein Plakat auf­zu­hän­gen. Außerdem sollten Sie welche in dem Gebiet aufgehängen, in dem der Hund verschwunden ist. Umliegende, beliebte Hundelaufstrecken sollten Sie ebenfalls mit Plakaten ausstatten.

Manche Super­märkte haben schwarze Bretter, ebenso Gemein­den. Auch hier können Sie nachfragen, ob Sie Ihr Suchplakat aufhängen dürfen. Zusätz­lich sollten die Plakate in der näheren Umge­bung ver­teilt werden. Hand­zet­tel können in die Brief­käs­ten gewor­fen werden, klei­nere Plakate lassen sich an Wan­der­we­gen, Spie­lplät­zen und ähn­li­chen Orten mit hohem Auf­kom­men an Men­schen und Hun­de­hal­tern gut anbrin­gen.

Auf Face­book gibt es Gruppen für ver­misste Tiere, wo Sie Ihre Suchmeldung posten können. Zum Glück teilen viele Facebook-Nutzer diese Einträge, sodass sich die Chancen erhöhen, den mög­li­chen Finder auf diesem Weg zu errei­chen. Städte und Gemein­den ver­fü­gen manch­mal eben­falls über Face­book-Seiten, auf welchen Sie die Such­mel­dung posten können. Die Nach­bar­ge­mein­den sollten Sie hierbei eben­falls berück­sich­tigen.

Auch bei Face­book-Posts und Co. sollten Sie die TASSO-Hotline und die zuge­hö­rige Such­num­mer anstelle pri­va­ter Tele­fon­da­ten ver­wen­den.

Futterköter und Lebendfallen

Ins­be­son­dere, wenn der Hund mehrere Tage ver­misst wird, kann mit Fut­ter­kö­dern gear­bei­tet werden. Hier bedienen sich allerdings gerne Wildtiere. Eine unbe­ob­ach­tete, leere Schüs­sel bedeutet demnach nicht auto­ma­tisch, dass der ver­misste Hund aus dieser gefres­sen hat. Eine andere Mög­lich­keit sind Lebend­fal­len, in denen eine Kuschel­de­cke oder ein Lieb­lings­spiel­zeug des Hundes aus­ge­legt wird. Diese käfig­ar­ti­gen Kästen schlie­ßen auto­ma­tisch ihren Eingang, wenn der Hund hin­ein ­krab­belt.

Ver­lie­hen werden der­ar­tige Fallen von Tier­hei­men und Tier­schutz­ver­ei­nen. Wichtig ist, die Fallen regel­mä­ßig zu kon­trol­lie­ren, auch für den Fall, dass sich ein Wild­tier in eine verirrt hat. Beides hat nur Sinn, wenn der unge­fähre Auf­ent­halts­ort des Hundes, bei­spiels­weise dank einer gemel­de­ten Sich­tung, bekannt ist.

Soll ich eine Belohnung aussetzen?

Eine gewisse Geld­summe kann einer­seits ein Anreiz für den Finder sein, den Hund zurück­zu­ge­ben, ande­rer­seits aber auch eine Ein­la­dung für Betrü­ger. Wenn jemand die Beloh­nung fordert, bevor er das Tier zurück­gibt, sollte darauf kei­nes­falls ein­ge­gan­gen werden!

Wer eine Beloh­nung für den Fund zahlen möchte, sollte dies kei­nes­falls in die Such­mel­dung schrei­ben. Das Geld kann auch als „Über­ra­schung“ bei der Rück­gabe des Tieres gezahlt werden. Wird aller­dings ange­kün­digt, dass dem Finder Geld winkt, besteht erhöh­tes Risiko, dass oben genannte Betrü­ger hell­hö­rig werden und die Sorge des Hun­de­hal­ters aus­nut­zen.

Wichtig für das Wiedersehen: die Kennzeichnung des Hundes

Inzwi­schen ist er Stan­dard und hat die Täto­wie­rung im Ohr abge­löst: der Trans­pon­der-Chip. Ein Tierarzt setzt das kleine, läng­li­che Stück­chen Metall mit einer Spritze unter die Haut, meist im Bereich der Schul­ter. Anschlie­ßend kann der Chip mittels Lese­ge­rät erkannt und die zuge­hö­rige Nummer abge­le­sen werden. Diese Nummern sind – im Gegen­satz zur Täto­wie­rung – ein­ma­lig. Der Hund kann anhand dieser Nummer ein­deu­tig iden­ti­fi­ziert und seinem Halter zuge­ord­net werden. Daher sollte jeder Hund, der noch keinen Chip hat, einen gesetzt bekom­men. Sollte der Hund ent­lau­fen oder gar gestoh­len werden, lässt sich so bewei­sen, wer der Besit­zer ist. Die Chip­num­mer ist im Impf­pass, bei manchen Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen auch im Kauf­ver­trag, ver­merkt.

Zusätzlich können Sie eine per­sön­li­che Hun­de­marke gestal­ten, auf welcher der Namen des Hundes und Ihre Adresse und/oder Tele­fon­num­mer eingraviert sind. Adresskapseln mit Schraubverschluss erfüllen denselben Zweck. In ihnen befindet sich ein zusammengerollter Zettel mit dem Namen des Hundes, seinem Wohnort und einem Kontakt für den Ver­lust­fall. Sie können die für den Finder wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen (Name des Hundes und Kon­takt­in­for­ma­tion des Halters) auch auf das Hals­band sticken lassen. All dies sind jedoch nur ergänzende Maßnahmen zum Chip, die es dem Finder noch einfacher als die TASSO-Marke machen sollen, Sie zu kontaktieren.

Online-Registrierung bei TASSO und Co.

Die beiden größten Haus­tier­re­gis­ter sind TASSO e.V. sowie FINDEFIX des Deutschen Tierschutzbundes. Beide Dienste sind kos­ten­los, die Regis­trie­rung erfolgt bequem online oder auf dem Postweg. Der Hund erhält anschlie­ßend eine Registrierungs-Nummer und eine damit bedruckte Marke für das Hals­band. Wird er gefun­den, muss der Finder nur bei TASSO oder FINDEFIX anrufen und diese Nummer durch­ge­ben. Die Organisation kontaktiert dann den Besitzer und vermittelt den Kontakt zwischen Suchendem und Finder. Daher ist es wichtig, dass die Marke an Hals­band oder Geschirr zu befestigen.

Wer einen Hund über­nimmt, sollte zur Sicher­heit prüfen, ob dieser bei TASSO oder FINDEFIX noch auf seinen Vor­be­sit­zer regis­triert ist und den Eintrag gege­be­nen­falls ändern lassen.

Ab von der Regis­trie­rung gilt ein ein­fa­cher Grund­satz: Vor­sicht ist die Mutter der Por­zel­lan­kiste. Jedes Jahr werden Hunde als ver­misst gemel­det, die bekann­ter Maßen schreck­haft waren, alleine auf die Jagd nach Hasen gingen oder schon mehr­mals aus dem Garten aus­ge­büchst sind. Daher ist es grund­sätz­lich wichtig, die Marot­ten und Tricks seines Hundes zu kennen. Der Garten sollte aus­bruch­si­cher sein. Ein Voll­blut­jä­ger sollte zur Brut­zeit – vor allem in bestimm­ten Gebie­ten – nur an der (Schlepp-)Leine Gassi gehen, wenn er nicht wirk­lich sicher im Gehor­sam steht. Insbesondere neu auf­ge­nom­mene, schreck­hafte Hunde (meist trifft das auf jene aus dem Tier­schutz zu, beson­ders auf Aus­lands­hunde) gehören in der Anfangszeit im neuen Zuhause an die Schleppleine, bis sie richtig angekommen und besser einzuschätzen sind.