Bei Aus­lands­rei­sen mit Hund sollten Sie sich immer vorab informieren, welche Ein- und Aus­rei­se­re­ge­lun­gen für das jewei­lige Land gelten. Dabei sind immer auch lokale Vor­schrif­ten wie zum Bei­spiel die ver­schie­de­ner Bun­des­län­der zu Leinen- und Maul­korb­pflicht, aber auch zu Kampf­hund­lis­ten zu beach­ten. Eine Auf­lis­tung aller lokalen Bestim­mun­gen würde an dieser Stelle aller­dings den Rahmen spren­gen, da nicht nur jedes Bun­des­land eigene Ver­ord­nun­gen besitzt, sondern auch jede Gemeinde eigene Regeln zur Lei­nen­pflicht auf­stel­len kann. Gemein­de- und Bun­des­län­der­be­stim­mun­gen können inzwi­schen aber bequem im Inter­net abge­fragt werden. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, klärt ein Anruf auf dem zustän­di­gen Rathaus die Lage. Bei dieser Gele­gen­heit sollten Sie auch gleich die Bestim­mun­gen des Bun­des­lan­des erfragen.

Ein- und Ausreise bei EU-Ländern

Dank ver­ein­heit­li­cher EU-Ver­ord­nung und EU-Heim­tier­aus­weis ist das Reisen mit Hund inner­halb von EU-Ländern inzwi­schen relativ einfach gewor­den. Vor­aus­set­zung für die Ein- und Aus­reise sind eine Kenn­zeich­nung des Hundes mittels Transponderchip (Tätowie­run­gen genügen nicht mehr) sowie ein gül­ti­ger EU-Heim­tier­aus­weis. Sollten Sie keinen solchen Ausweis besit­zen oder Ihr Hund nicht gechipt sein, müssen Sie dies recht­zei­tig beim Tier­arzt nach­ho­len lassen.


Es kann vorkommen, dass der Transponderchip Ihres Hundes nicht der EU-Norm entspricht, sodass er an Flug­hä­fen nicht aus­ge­le­sen werden kann. In diesem Fall müssen Sie selbst ein ent­spre­chen­des Lese­ge­rät mit­füh­ren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie den Chip vor der Reise bei Ihrem Tierarzt überprüfen.

Eine gültige Tollwutimpfung ist auch bei Reisen innerhalb der EU Pflicht. Entscheidend ist das im Impfpass ausgewiesene Datum. Bei Hunden, die jünger als drei Monate sind, ist keine Toll­wut­imp­fung möglich. Diese dürfen daher in der Regel nicht ins Ausland reisen, bis die Impfung nicht erfolgt und gege­be­nen­falls ein Anti­kör­per­test gemacht worden ist. Es können Aus­nah­me­re­ge­lun­gen erwirkt werden, welche mit dem ent­spre­chen­den aus­wär­ti­gen Amt abzu­stim­men sind.

England fordert zusätz­lich zu Toll­wut­imp­fung, EU-Heim­tier­aus­weis und Trans­pon­derchip noch eine Band­wurm­be­hand­lung, die auch im Impf­pass ein­ge­tra­gen werden muss. Diese sollte ein bis fünf Tage vor Abreise abge­schlos­sen sein. Nur wenn sie von Malta, Irland, Nor­we­gen oder Finn­land kommen, ist diese nicht not­wen­dig. Außer­dem muss die Toll­wut­imp­fung nach dem Setzen des Trans­pon­derchips und min­des­tens 21 Tage vor der Ein­reise erfol­gen.

Ein- und Ausreise bei Drittländern

Nicht-EU-Länder haben je nach Situa­tion (beson­ders die Tollwut betref­fend) unter­schied­li­che Bestim­mun­gen. Ein EU-Heim­tier­aus­weis muss auch hier auf jeden Fall mit­ge­führt werden, um den Besitz des Hundes bewei­sen zu können. Auch ein Trans­pon­derchip zur Iden­ti­fi­zie­rung ist in jedem Fall not­wen­dig. Eine gültige Toll­wut­imp­fung ist eben­falls erfor­der­lich, je nach Land fällt zusätz­lich noch eine Anti­kör­per­mes­sung an. Außer­dem werden häufig tier­ärzt­li­che Gesund­heits­zeug­nisse für die Ein- und Ausfuhr eines Hundes ver­langt.

In jedem Fall sollten Sie die genauen Ein­rei­se­be­din­gun­gen rechtzeitig – das heißt mehrere Wochen vor Abreise, falls eine Toll­wut­imp­fung mit vier Wochen Abstand erfol­gen muss – bei der deut­schen Bot­schaft oder dem ent­spre­chen­den aus­wär­ti­gen Amt erfra­gen.

Die diesem Artikel zugrunde liegende EU-Ver­ord­nung im Ganzen können Sie hier ein­se­hen: Ver­ord­nung (EG) Nr 9982003 des euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 26. Mai 2003