Wer in Deutschland einen Hund findet, kann meist davon ausgehen, dass es sich nicht um einen Straßenhund, sondern um einen vermissten Haushund handelt. Doch wie bringt man den zurück zu seinem Besitzer?
Den Hund einfangen – geht das?
Nicht immer einfach und nicht immer machbar. Nicht umsonst steht auf vielen Suchmeldungen, dass kein Einfangversuch unternommen werden soll. Der erste Schritt ist daher: Foto machen. Dank Handy heutzutage kaum ein Problem. So können Sie die Sichtung des Hundes melden, sollten Sie auf eine zu ihm passende Suchmeldung stoßen.
Je nach Situation könnte sich ein Einfangversuch lohnen. Manche Hunde sind zutraulich und kommen direkt auf einen zu. Im besten Fall tragen sie ein Halsband mit einer Telefonnummer oder einer Marke eines Haustierregisters (meist TASSO oder FINDEFIX). Dann brauchen Sie nur noch die Nummer anzurufen und abzuwarten. Trägt der Hund keine Marke, können Sie den Tierschutz verständigen und den Hund solange an Ort und Stelle halten.
Geht der Hund jedoch zurück, zeigt die Zähne, knurrt und zeigt sonstige Anzeichen von Angst oder Aggression, ist es besser, erstmal Abstand zu nehmen. Der Hund könnte Sie aus Angst beißen oder außer Sicht davonrennen und damit erneut verloren gehen. Verständigen Sie in diesem Fall dennoch den Tierschutz und machen Sie wenn möglich ein Foto von dem Hund – vielleicht keinen ihn die Tierschützer im Umkreis bereits.
Die meisten Tiere lassen sich aber wenigstens mit Futter (Wurst, Käse oder ähnliche Leckereien) an Ort und Stelle halten, bis Hilfe eingetroffen ist. Wer den Hund auf Anhieb als gesucht erkennt, kann auch gleich die Nummer aus der Suchmeldung wählen und auf den Halter warten.
Ich habe den Hund eingefangen, doch was mache ich jetzt mit ihm?
Sollte sich der Hund einfangen lassen, hängt es von Ihrer Situation ab, was Sie nun tun können. Zunächst freut sich das Tier sicherlich über etwas Wasser und vielleicht sogar Futter, je nachdem, wie lange der Hund schon unterwegs ist. Soweit möglich sollte der Hund nach Verletzungen untersucht werden, die eventuell einer sofortigen Behandlung bedürfen. Ist dies der Fall, sollten Sie vor dem Gang zum Tierarzt das Ordnungsamt über den Fund informieren. Ansonsten bleiben Sie auf den Behandlungskosten für den fremden Hund sitzen.
Als nächstes steht die Suche nach dem Halter im Mittelpunkt: Trägt der Hund eine Marke mit seiner Heimatadresse, ist er einfach nach Hause zu bringen. Trägt er eine Marke eines Haustierregisters, muss lediglich die darauf stehende Nummer telefonisch an das Register durchgegeben werden. Sollte der Hund nur eine Tätowierung im Ohr haben, lohnt ebenfalls ein Anruf bei solchen Diensten. Selbiges gilt, wenn der Hund eine Plakette eines anderen, eventuell nicht erreichbaren Haustierregisters trägt.
Sollten weder noch erkennbar sein, ist der Tierarzt die nächste Anlaufstelle. Dieser kann den möglicherweise vorhandenen Transponderchip ablesen. Auch über diese Nummer können Sie bei TASSO und FINDEFIX telefonisch eine mögliche Suchmeldung abfragen. Auf Petmaxx.com können Sie mit der Transpondernummer online prüfen, ob der Hund bereits gesucht wird. Petmaxx ist eine Art Schnittstelle für mehrere Haustierregister.
Sollte der Hund keine Kennzeichnung haben, könnte Sie ein allgemeiner Blick in die Suchmeldungen von TASSO oder FINDEFIX weiterbringen. Mancherorts gehen Suchmeldungen auch bei der Polizei ein, wenn kein entsprechender Verein vor Ort existiert. Ein paar Nachfragen in der weiteren Nachbarschaft, ob jemand den Hund kennt, lohnen sich unter Umständen ebenfalls.
Wenn Sie sich selbst engagieren und den Halter finden möchten, können Sie eine Fundmeldung bei TASSO/FINDEFIX erstellen und Plakate in Tierheimen, bei Tierärzten sowie in Tierläden und an schwarzen Brettern verteilen. Auch beliebte Hundelaufrouten eignen sich gut, um solche Plakate zu verteilen. Ebenso der Bereich, in dem der Hund gefunden wurde. Wer ihn vermisst, wird mit ein bisschen Glück eben dort mit seiner Suche beginnen.
Bleibt auch das fruchtlos, sollten Sie die umliegenden Tierheime und Tierschutzvereine informieren. Wenn Sie den Hund nicht selbst behalten können, muss er wohl oder übel an eine dieser Anlaufstellen übergeben werden.